Park- und Platzordnung

Um die Grundsätze unserer Satzung in vollem Umfange zu erfüllen, ist die aktive Mitwirkung eines jeden Vereinsmitgliedes bei der Durchsetzung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich.

Folgende Punkte, die sich auch aus dem Mietvertrag ergeben, sind strikt einzuhalten:

1. Grundsätzliche Aufgaben und Pflichten

  • Alle eigenen Handlungen sind so durchzuführen, dass sie dem Verein nicht schaden und dem guten Vereinsleben dienen.
  • Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen zum Schutze der Natur, zur Reinhaltung des Wassers sowie die der Brandverhütung einzuhalten.
  • Jeder ist verantwortlich für die Sauberhaltung seines Stellplatzes, der sanitären Anlagen, der Wasserentnahmestellen, des Müllcontainerplatzes sowie des 40-Meter-Streifens über den Hauptweg hinaus und der Uferzone.
  • Der Verein haftet nicht für Verluste oder Schäden am persönlichen Eigentum der Mitglieder, für selbst verschuldete Unfälle und vom Mitglied verursachte Schäden am Eigentum des Vereins bzw. des Vermieters.
  • Vor den Zelten bzw. Wohnwagen muss griffbereit ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher, sowie ein Spaten stehen. Offene Lichter sind verboten. Kleine Kerzen dürfen mit einem Windschutz genutzt werden.
  • Zum Grillen sind nur Elektro- bzw. Gasgeräte zugelassen.

2. Es ist nicht gestattet

  • Vereinsfremde Personen ohne Anmeldung zu beherbergen.
  • Anbindungen an den Bäumen vorzunehmen, Wurzeln zu beschädigen, Nägel in Bäume zu schlagen, Gehölze abzuschlagen, Wassergräben über 15 cm Tiefe und Breite auszuheben, Sickerlöcher, Abfallgruben und andere Löcher zu graben, Abwasser aus Wohnwagen über manipulierte Behälter versickern zu lassen.
  • Blumen und andere Pflanzen in den Waldboden zu pflanzen.
  • Außerhalb des Wohnwagens, des Zeltes bzw. des Vorzeltes zu rauchen.
  • Sperrmüll am Müllcontainerplatz und in der Umgebung abzulegen.
  • Elektrische Leitungen zu verlegen und ohne Genehmigung Strom zu entnehmen.
  • Hunde außerhalb des Vorzeltes frei laufen zu lassen und mit zur Wasserentnahmestelle zu nehmen.
  • Außerhalb der Hauptwege (zwischen Zelten bzw. Wohnwagen) Rad, Roller oder Elektroroller zu fahren.
  • Außerhalb der Auf- und Abbauphase das Gelände mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren.
  • An den Wasserentnahmestellen zu waschen bzw. abzuwaschen, sowie Kinder dort spielen zu lassen.

3. Folgende Ruhezeiten sind auf dem Vereinsgelände einzuhalten

  • Mittagsruhe: Montag bis Sonntag von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Nachtruhe: Sonntag bis einschließlich Donnerstag von 22.00 bis 07.00 Uhr
  • Freitag bis einschließlich Samstag von 23.00 bis 07.00 Uhr

3.1 Spielplatz

  • Mittagsruhe: Montag bis Sonntag von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Nachtruhe: Montag bis Sonntag von 22.00 bis 07.00 Uhr

Ruhestörender Lärm ist allgemein zu unterlassen.

4. Parkplatzordnung

  • Die Benutzung des Parkplatzes ist nur Vereinsmitgliedern mit gültiger Parkkarte, auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  • Die Parkkarte ist gut sichtbar im Kraftfahrzeug anzubringen.
  • Fahrzeuge ohne sichtbare Parkkarte können kostenpflichtig zu Lasten des Halters abgeschleppt werden.
  • Waschen der Fahrzeuge, Betanken, Ölwechsel und ähnliches sind strengstens untersagt.
  • Bei großer und anhaltender Trockenheit ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, an einer organisierten Brandwache teilzunehmen.
  • Bitte parken Sie rückwärts ein. Dies erleichtert im Notfall die Fluchtmöglichkeit.
  • Verstöße gegen die Parkplatzordnung ziehen den Verlust der Parkkarte nach sich.

Jedes Vereinsmitglied ist zur Durchsetzung der vorliegenden Ordnung verpflichtet.